*Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle

Wir bieten das gesamte Spektrum von der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung über Vermögenskoordination und Rechnungswesen bis hin zur Wirtschaftsprüfung.

Unterstützend sind wir tätig bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen und wahren in Streitfällen Ihre Interessen gegenüber Finanzbehörden und Gerichten. Bezogen auf Ihren Einzelfall optimieren wir durch steuerliche Gestaltungsberatung die Auswirkungen von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung.

Lernen Sie unsere Leistungen hier näher kennen.


Buchführung

Buchführung bezeichnet die Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge eines Betriebes oder eines Unternehmens in Zahlen. Diese Aufzeichnungen müssen lückenlos, zeitlich und sachlich geordnet sein und durch Belege nachweisbar. Damit ist die Buchführung einerseits eine wichtige Information für den Unternehmer, andererseits erfüllt sie so die im § 238 des Handelsgesetzbuchs festgelegten Vorschriften.

Wir übernehmen für Sie:

• Einrichten der EDV Buchhaltung (auch externe Buchhaltung)
• Betreuung externer EDV-Buchhaltung
• Erledigen der laufenden Finanzbuchhaltung und Erstellen betriebswirtschaftlicher Auswertungen
• Erstellen und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung


Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung umfasst die komplette Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Dazu gehören die Pflege der Personaldaten, die Führung der Jahreslohnkonten, sowie das fristgerechte Senden aller relevanten Daten an die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen, Arbeitsämter und Finanzbehörden. Ein Lohnbuchhalter muss sich im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht auskennen.

Wir übernehmen für Sie:

• Einrichten und Führen Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
• Abwicklung auch von Baulöhnen mit den erforderlichen Meldungen, z.B. Urlaubskasse und Wintergeldanträgen
• Erstellen der Lohnsteueranmeldung und der Beitragsmeldungen an die Sozialversicherungen und der Soka-Bau
• Bescheinigungswesen (z.B. Entgeltsbescheinigungen für das Arbeitsamt)
• Meldungen zur Berufsgenossenschaft
• Betreuung von Prüfungen der Finanzbehörden und der Sozialversicherungsträger


Jahresabschlusserstellung

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines
Unternehmens fest. Die Hauptbestandteile des Jahresabschlusses sind die Bilanz (Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva) und die Gewinn- und Verlustrechnung (Darstellung der Einnahmen und Ausgaben).

Wir übernehmen für Sie:

• Erstellen von Jahresabschlüssen unter Ausschöpfung aller bilanzpolitischen Möglichkeiten, auch im Rahmen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilmoG)
• Erstellen von Bilanzen und Bilanzberichten, auch in Bezug auf „Basel II“
• Plausibilitätsprüfungen im Sinne des § 18 Kreditwesengesetz (KWG)
• Jahresabschlussanalysen
• Anlagenbuchhaltung
• Mitwirkung bei der Abfassung von Lageberichten
• Erstellen von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
• Erstellen von Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
• Erstellen von Vermögens- und Finanzstati für Unternehmen


Gewinnermittlung

Laut Steuerrecht muss der Gewinn eines Unternehmens am Ende eines Wirtschaftsjahres ermittelt werden. Unternehmen, deren Gewinn, bzw. Umsatz eine bestimmte Größe nicht überschreitet, können den Gewinn durch eine vereinfachte Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Dies gilt auch für Freiberufler.

Wir übernehmen für Sie:

• Erstellen von Einnahmen-Überschussrechnungen


Beratung bei der Existenzgründung

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Geschäftsidee. Überprüfen Sie nun mit kompetenten Partnern deren Tragfähigkeit und loten Sie aus, wie sie sich am besten umsetzen lässt. Ist es nicht verlockend, schon vorher klüger zu sein?

Wir übernehmen für Sie:

• Hilfe beim Erstellen einer Unternehmenskonzeption und -strategie
• Erstellung einer Rentabilitätsvorschau
• Finanzbedarfsplanung
• Recherche für die Beschaffung von Fördermitteln
• Begleitung bei Gesprächen im Rahmen der Kapitalbeschaffung
• Hilfe beim Beantragen von Existenzgründerzuschüssen
• Wahl der Rechtsform (siehe auch diesen Punkt)


>Landwirtschaftliche Buchstelle

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die besondere Sachkunde in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nachweisen, dürfen nach § 44 Steuerberatungsgesetz die Bezeichnung „landwirtschaftliche Buchstelle“ führen.
Dies berechtigt sie als außerbetriebliche, selbstständige Stelle die Buchführung
(siehe auch Punkt 1) für landwirtschaftliche Betriebe zu übernehmen.

Wir übernehmen für Sie:

• Buchführung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, inklusive der Buchführung für Gewerbliche Nebenbetriebe der Land- und Forstwirtschaft
• Betriebswirtschaftliche Beratung
• Rechnungswesen
• Steuerliche Gestaltung von Nachfolgeregelungen: Hofübergabe, Betriebsverpachtung
• Informationen über Förderprogramme und Hilfe bei der Antragstellung


>>Betriebliche Steuererklärung

Das Steuerrecht verlangt von allen Unternehmen jährliche Steuererklärungen,
die die Grundlage für die Erhebung von Steuern darstellen. Besteuert werden grundsätzlich Ertrag (Einkommen-, Körperschaft-, Kapitalertrag-, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag), Verbrauch (Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer) und Substanz (Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer) eines Unternehmens.

Wir übernehmen für Sie:

• Erstellen sämtlicher betrieblicher Steuererklärungen, inklusive der zugehörigen Voranmeldungen
• Körperschaftsteuererklärung
• Gewerbesteuererklärung
• Umsatzsteuererklärung
• Anmeldung zur Kapitalertragsteuer


Private Steuererklärung

Das Einkommensteuergesetz bestimmt, dass alle „Personen, die im
Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (§ 1 EStG)“, sowie, dass Steuerpflichtige eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben haben (§ 25 EStG). Darüber hinaus sind u.U. das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz zu beachten.

Wir übernehmen für Sie:

• Erstellen der Einkommensteuererklärung mit den zugehörigen Voranmeldungen
• Erstellen der Schenkungssteuererklärung
• Erstellen der Erbschaftsteuererklärung (einschl. der Bedarfswertermittlung bzw. Ermittlung der Grundbesitzwerte)


Allgemeine Steuerberatung

In Deutschland gibt es über 100 Steuergesetze, Über 5.000 dazu gehörende Erläuterungsschreiben und über 96.000 steuerliche Verwaltungsvorschriften. Allein diese Zahlen sprechen dafür, erfahrene Spezialisten die heißen Themen anfassen zu lassen. Am besten, solange sie noch kalt sind.

Wir übernehmen für Sie: 

• Beratung im Rahmen steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten
• Beratung bei Vermögensübertragung (vorweggenommene Erbfolge, Erbauseinandersetzung)
• Verkehrswertermittlung nach den Ertragswertverfahren
• Prüfung sämtlicher Steuerbescheide
• Stellen von Anträgen bei der Finanzverwaltung (z.B. Stundung, Erlass)
• Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe
• Hilfe bei der Abgabe strafbefreiender Erklärungen oder der Selbstanzeige
• Sachverhaltslösungen im internationalen Steuerrecht
• Hilfe beim Stellen von Kindergeldanträgen


Betriebswirtschaftliche Steuerberatung

Wer Entscheidungen treffen will, muss die verschiedenen Optionen soweit wie möglich vorher abschätzen können. Das setzt die Kenntnis der jeweiligen gesetzlichen Regelungen und vergleichende Berechnungen voraus.

Wir übernehmen für Sie:
• Planung und Durchführung von Unternehmensgründungen, Betriebsaufspaltungen, Umwandlungen, Umstrukturierungen, Verschmelzungen, Sanierungen, Liquidationen
• Beratung bei der Unternehmensnachfolge
• Einrichten einer betrieblichen Altersvorsorge
• Kosten- und Leistungsrechnung
• Erstellung von Planungsrechnungen und Planbilanzen
• Soll/Ist Vergleichsberechnungen
• Berechnungen der Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen
• Pachtzinsberechnung
• Ermittlung von Geschäftsführerbezügen
• Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Pensionszusagen (inkl. Rückdeckungsversicherung), Miet- und Pachtverträgen
• Betreuung von Betriebsprüfungen


Beratung bei der Wahl der Rechtsform

GbR oder OHG, GmbH oder KG, e.K. oder e.V., BWaldG oder Ltd.: selbst wer dies flüssig liest, kennt nicht auch gleich die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen der unterschiedlichen Rechtsformen. Wozu auch? Gibt es doch Fachleute, die Sie gerne unterstützen und Ihnen den Rücken für andere Aufgaben freihalten.

Wir übernehmen für Sie:

• Finden der passenden Rechtsform
• Vergleichsberechnungen über die unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen
• Änderung der Unternehmensform


Investitions- und Finanzberatung

Welche Investition ist sinnvoll? Und wie ist sie finanzierbar? Vor dieser Frage stehen Unternehmer immer wieder. Die Unternehmensgröße spielt dabei kaum eine Rolle. Gut, dass es Mittel und Wege gibt, einen Blick in die Zukunft zu werfen. Und dass jemand mit viel Erfahrung Sie auf diesem Weg begleiten kann.

Wir übernehmen für Sie:

• Kostenaufstellung und Kapitalbedarfsberechnung
• Finanzierungskonzeption, Liquiditätsplanung
• Wirtschaftlichkeitsberechnung
• Rentabilitätsanalysen und Rentabilitätsvorschau
• Kapitaldienstanalyse
• Begleitung bei der Kapitalbeschaffung (z.B. im Rahmen des „Entwicklungsprogramms ländlicher Raum“, ELR)
• Investitionskontrolle


Private Vermögensberatung

Wie kann man Werte erhalten? Wie kann Vermögen weiter wachsen? Die Lösung sieht für jeden anders aus, denn sie muss zum persönlichen Sicherheitsbedürfnis bzw. der persönlichen Risikobereitschaft passen. Man findet sie am ehesten, wenn man in Ruhe unterschiedliche Möglichkeiten betrachtet und in Ruhe miteinander vergleicht. Wissen gibt Sicherheit.

Wir übernehmen für Sie:

• Vermögensanalyse und Vermögensplanung
• Berechnung der steuerlichen Auswirkungen von Kapital- und Immobilienanlagen
• Renditevergleich (vor/nach Steuern)